Allgemeine Geschäftsbedingungen

Knüppel Verpackung GmbH & Co. KG (gelten ausschließlich für den Onlineshop shop.Knueppel.de)
Stand: Oktober 2016

 

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten in der vorliegenden Fassung ausschließlich für die Geschäftsbeziehungen der Knüppel Verpackung GmbH & Co. KG (nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „AN“) mit unseren Käufern oder Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ oder „AG“), die über den Onlineshop shop.Knueppel.de zustande kommen. Die AGB gelten nur, wenn der AG Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die vorliegenden AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung auch für künftige Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen mit demselben AG, die über den Knüppel Onlineshop geschlossen werden, ohne dass der AN in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.

1.2. Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehenden, abweichenden oder ergänzenden Bedingungen des AG wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als sich der AN schriftlich mit ihnen oder Teilen von ihnen einverstanden erklärt hat. Dieses Einverständniserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der AN in Kenntnis der AGB des AG die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt.

 

2. Bestellvorgang und Vertragsschluss

2.1. Die Angebote des AN im Knüppel Onlineshop sind freibleibend und unverbindlich. Sie gelten ausschließlich für Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

2.2. Die Präsentation und Bewerbung von Waren im Knüppel Onlineshop durch den AN stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.

2.3. Der AG kann aus dem Sortiment des AN Waren auswählen und diese über den Button „In den Warenkorb“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Über den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt er ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor dem Abschicken der Bestellung kann der AG die Daten jederzeit ändern und einsehen. Das Vertragsangebot kann nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der AG durch ein Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert und dadurch in sein Vertragsangebot aufgenommen hat. Der AG ist an dieses Vertragsangebot zwei Wochen gebunden.

2.4. Diese AGB des AN sind auf der Internetseite shop.Knueppel.de unter der Rubrik „AGB“ einsehbar und können dort ausgedruckt werden.

2.5. Der AN schickt dem AG nach dessen Bestellung eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail, in der die Bestellung des AG bezeichnet ist und die der AG über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung stellt keine Annahme des Vertragsangebots dar, sondern dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des AG bei dem AN eingegangen ist.

2.6. Der AN erklärt die Annahme des Vertragsangebots entweder schriftlich mittels Versandbestätigung oder die Annahme erfolgt durch Auslieferung der Ware an den AG. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist der AN berechtigt, das Vertragsangebot des AG innerhalb von zwei Wochen, nachdem das Angebot dem AN zugegangen ist, anzunehmen.

2.7. Die für den Vertragsschluss erforderlichen Erklärungen sind in deutscher Sprache abzugeben.  

2.8. Hinsichtlich bestimmter Waren im Knüppel Onlineshop gilt eine Mindestabnahmemenge. Diese ergibt sich aus der kleinsten angegebenen Verpackungseinheit der Waren. Der AG ist nicht berechtigt, von diesen Waren weniger als die jeweilige Mindestabnahmemenge zu bestellen.  

2.9. Der AG ist nach Vertragsschluss verpflichtet, dem AN die Ware abzunehmen.

 

3. Lieferung

3.1. Die Lieferung erfolgt ab Auslieferungslager des AN, wo auch der Erfüllungsort ist. Die Ware wird an einen von dem AG benannten Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Die Kosten des Versands innerhalb Deutschlands trägt der ANSoll der Versand auf die deutschen Inseln erfolgen, trägt der AG die Kosten des Versands.

Soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, ist der AN berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg und Verpackung) selbst zu bestimmen. Sofern der Transport der Ware durch einen Frachtführer erfolgt, so entspricht die Vereinbarung „frachtfreie Lieferung“ dem Incoterm CPT der Incoterms 2010.

3.2. Sofern nicht für die jeweilige Ware im Knüppel Onlineshop eine abweichende Lieferfrist angegeben ist, ist der AN bemüht, die Ware innerhalb von 72 Stunden nach Bestellung zu liefern.

3.3. Sind bei Abgabe des Vertragsangebots durch den AG keine Exemplare der von dem AG ausgewählten Ware verfügbar, so teilt der AN dies dem AG unverzüglich mit. Ist die Ware dauerhaft nicht lieferbar, so kommt ein Vertrag nicht zustande. Ist die Ware nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt der AN dies dem AG ebenfalls unverzüglich mit.

3.4. Bei einer Lieferverzögerung von mehr als zwei Wochen sind sowohl der AN als auch der AG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts des AN wird dieser bereits geleistete Zahlungen des AG an diesen zurückerstatten.

3.5. Auf ausdrücklichen Wunsch des AG versendet der AN die Ware mittels Expressversand gegen Zahlung einer Pauschale von EUR 20,00. Sofern die Bestellung bis 12:00 Uhr bei dem AN eingegangen ist, beträgt die voraussichtliche Lieferzeit mittels Expressversand 24 Stunden.

3.6. Kommt der AG in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom AG zu vertretenden Gründen, so ist der AN berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen wie Lagerkosten zu verlangen. Das Recht auf Geltendmachung weiterer gesetzlicher Ansprüche durch den AN und das Recht zur Kündigung bleiben unberührt.

3.7. Der Abschluss einer Transportversicherung erfolgt nur nach einem schriftlichen Auftrag des AG und auf Kosten des AG.

3.8. Sofern der Versand mittels Frachtunternehmer erfolgt, überprüft der AG oder der sonstige von diesem bestimmte Empfänger den Zustand der Ware gemeinsam mit dem Frachtführer und richtet bei Verlust oder Beschädigung seine Vorbehalte an den Frachtführer. Sofern es sich um äußerlich erkennbare Verluste oder Beschädigungen handelt, hat der AG diese Vorbehalte dem Spediteur oder Frachtführer bei Ablieferung des Gutes mitzuteilen. Der Vorbehalt wird in den Frachtbrief eingetragen. Sofern es sich um äußerlich nicht erkennbare Verluste oder Beschädigungen handelt, macht der AG oder der sonstige durch den AG bestimmte Empfänger die Vorbehalte bei dem Frachtführer binnen sieben Tagen geltend, Sonntage und gesetzliche Feiertage nicht mitgerechnet. Kommt er dieser Verpflichtung bei Ablieferung nicht nach, bleiben seine gesetzlichen Mängelrechte hiervon unberührt.

 

4. Teillieferungen / Mehr- und Minderlieferungen

Der AN ist in begründeten Fällen berechtigt, Teilleistungen in Form von Teillieferungen vorzunehmen und von den vereinbarten Mengen innerhalb der branchenüblichen Mengen- und Qualitätstoleranzen abzuweichen, sofern dies für den AG im Einzelfall zumutbar ist. Bei Teillieferungen wird der AN die ausstehende Warenmenge unverzüglich nachliefern.

 

5. Eingeschränktes Rückgaberecht

5.1. Der AG hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückgabe der Ware und Erstattung des Kaufpreises. Begehrt der AG im Einzelfall die Rückgabe oder den Umtausch der Ware, so kontaktiert er den AN und teilt diesem seinen Rückgabewunsch mit.

5.2. Sofern sich der AN mit dem Rückversand im Einzelfall einverstanden erklärt, schickt der AG die sorgfältig verpackte Ware sowie ein Schreiben mit Kontaktdaten, Bestellnummer und unter Angabe des Rücksendungsgrundes an die Knüppel Verpackung GmbH & Co. KG, Tonlandstr. 2 in D-34346 Hann. Münden. Die Kosten für den Rückversand trägt der AG. Der AN schreibt dem AG nach erfolgter Rückgabe 90 % des Warenwertes auf dessen Kundenkonto gut oder erstattet diesen Betrag auf Wunsch des AG auf ein durch den AG zu benennendes Bankkonto.

5.3. Die Mängelgewährleistungsrechte des AG bleiben hiervon unberührt.

 

6. Musterbestellung

Der AN stellt dem AG auf Bestellung des AG einmalig ein Muster der gewünschten Ware zur Verfügung. Das Muster verbleibt bei dem AG. Ausgeschlossen von dieser Musterbestellung sind Waren, die aufgrund ihrer Größe, ihres Wertes oder der Art der Verpackung nicht zum Musterversand geeignet sind, wie etwa Packtische, Feuchtigkeitsindikatoren oder Stausäcke. Der AN behält sich vor, Waren oder Warengruppen von der Möglichkeit des Musterversands auszuschließen. Der AN ist berechtigt, im Einzelfall Gebühren für den Versand des Musters von dem AG zu verlangen, sofern aufgrund der Beschaffenheit der Ware eine vom Standardversand abweichende spezielle Art des Versands wie etwa die Versendung mittels einer Spedition notwendig ist.

 

7. Gefahrübergang

7.1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr geht zu dem Zeitpunkt auf den AG über, zu dem die Ware vom AN dem Paketdienst, Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben wird.

7.2. Bei Gewichts- oder Mengendifferenzen gilt für die Bestimmung des Liefergewichts das bei Übergabe oder Absendung im Werk des AN festgestellte Gewicht.

 

8. Selbstbelieferung / Leistungsstörung

8.1. Sofern der AN vereinbarte Liefertermine aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird er den AG hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig den voraussichtlichen neuen Liefertermin mitteilen. Ist die Lieferung auch zum neuen Liefertermin nicht verfügbar, ist der AN berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des AG wird der AN unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch die Zulieferer des AN, sofern der AN ein kongruentes Deckungsgeschäft geschlossen hat, weder den AN noch die Zulieferer des AN ein Verschulden trifft oder der AN im Einzelfall zu einer Beschaffung nicht verpflichtet ist.

8.2.  Im Falle einer vom AN nicht zu vertretenden unvorhersehbaren Betriebsstörung, insbesondere bei Maßnahmen des Arbeitskampfes und in jeglichen Fällen höherer Gewalt beim AN oder dessen Zulieferern, verschieben sich die vereinbarten Liefertermine und verlängern sich die vereinbarten Fristen um die Dauer der durch diese Umstände verursachten Leistungsstörungen, ohne dass der AN mit der Leistung in Verzug kommt. Dies betrifft sämtliche unvorhergesehenen, unabwendbaren oder außergewöhnlichen Ereignisse wie zum Beispiel Behinderungen oder Verzögerungen des Transports, Störung der Lieferung von und der Versorgung mit Energie sowie Zwischen- und Endprodukten. Sofern diese Störungen zur Unmöglichkeit der Leistung führen, berechtigen sie den AN, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass er auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden kann.

 

9. Preise

Preise gelten, sofern nicht anders vereinbart, freibleibend. Alle Preise, die auf der Website des Knüppel Onlineshops angegeben sind, gelten ausschließlich bei Bestellungen über die Website shop.Knueppel.de und verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

10. Zahlungsbedingungen

10.1.  Der Kaufpreis ist grundsätzlich unmittelbar nach Vertragsschluss fällig. Der AG ist nicht berechtigt, einen Skontoabzug vorzunehmen.

10.2.  Der AG kann die Zahlung entweder durch Überweisung (Vorkasse) oder mittels des Zahlungsdienstes PayPal vornehmen.

10.3.  Neukunden sind berechtigt, bis zu einem Bruttokaufpreis von EUR 250,00 den Kaufpreis nach Erhalt von Ware und Rechnung zu bezahlen. Neukunde ist der Kunde, der erstmalig bei der Knüppel Verpackung GmbH & Co. KG eine Bestellung tätigt. In allen anderen Fällen ist der AN berechtigt, die Bezahlung nach Erhalt von Ware und Rechnung durch den AG von einer Bonitätsprüfung abhängig zu machen. Wenn die Zahlung des Kaufpreises nach Erhalt von Ware und Rechnung vereinbart ist, wird der Kaufpreis am Tag des Eingangs der Lieferung bei dem AG zur Zahlung fällig.

10.4. Darüber hinaus behält sich der AN vor, bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des AG erst nach Erhalt des Kaufpreises zu liefern. Dies gilt sowohl für Neu- als auch für Bestandskunden.

10.5. Bei Vorkasse ist der Kaufpreis durch den AG auf folgendes Konto des AN zu leisten:

Kreditinstitut: Landesbank Baden-Württemberg
Kontoinhaber: Knüppel Verpackung GmbH & Co. KG
IBAN: DE22 6005 0101 0405 2888 43
BIC: SOLADEST600          

10.6. Bei jeder Zahlung mittels Vorkasse erfolgt die Auslieferung der Ware erst nach Gutschrift des vollständigen Kaufpreises auf dem oben angegebenen Konto des AN. Wenn der Kaufpreis auch nach Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht auf dem Konto des AN eingeht, ist der AN berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.

10.7. Der AG erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form zu erhalten. Der Rechnungsversand erfolgt mittels E-Mail.

10.8. Der Kaufpreis ist während des Verzuges mit dem jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszins zu verzinsen. Der AN behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Darüber hinaus hat der AN bei einer Entgeltforderung gegen den AG zur Deckung seiner Beibringungskosten einen Anspruch auf eine Schadenspauschale von EUR 40,00. Die Schadenspauschale wird im Falle der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs auf diesen angerechnet.

10.9. Der AN nimmt Wechsel nicht mit schuldbefreiender Wirkung entgegen.

10.10. Eine mangelnde Leistungsfähigkeit des AG berechtigt den AN, vorbehaltlich sonstiger Rechte, die Leistung solange zu verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wurde. Der AN ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der AG trotz Fristsetzung weder die Leistung Zug um Zug noch eine Sicherheitsleistung bewirkt.

 

11. Eigentumsvorbehalt

11.1. Der AN behält sich bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher gegenwärtiger und künftiger Forderungen des AN gegen den AG aus Kauf- oder Werklieferungsvertrag und laufender Geschäftsbeziehung das Eigentum an der verkauften Ware („Vorbehaltsware“) vor.

11.2. Der AG verpflichtet sich, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.

11.3. Wird die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt oder vermengt („Weiterverarbeitung“), erfolgt dies im Namen des und für den AN als Hersteller. Der AN erwirbt an der neuen Sache unmittelbar Eigentum. Bleibt bei einer Weiterverarbeitung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt der AN Miteigentum an der neuen Sache entsprechend dem Wert der Vorbehaltsware.

11.4. Erwirbt der AN durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren das Eigentum an der neuen Sache, so übereignet der AN dem AG einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache entsprechend dem Wert der Vorbehaltsware unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung.

11.5. Der AG ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der AG zur Sicherung der Kaufpreisforderung bereits jetzt die hieraus entstehenden Ansprüche gegen den Erwerber in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an den AN ab. Der AN nimmt die Abtretung hiermit an. Der AN ermächtigt den AG, die an den AN abgetretenen Forderungen im eigenen Namen und für Rechnung des AN einzuziehen. Kommt der AG seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem AN nicht ordnungsgemäß nach, ist der AN berechtigt, die Ermächtigung zur Forderungseinziehung zu widerrufen und die Forderung gegenüber dem Dritten selbst geltend zu machen.

Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen des AN um mehr als 10 %, so ist dieser verpflichtet, den übersteigenden Teil der ihm zustehenden Sicherheiten dem AG auf dessen Aufforderung hin freizugeben.

11.6. Der AG zeigt dem AN unverzüglich an, wenn in Vorbehaltsware, in im Miteigentum des AN stehende Ware oder in dem AN übertragene Forderungen vollstreckt wird. Der AG hat dem Vollstreckungsorgan und dem Vollstreckungsgläubiger unverzüglich mitzuteilen, dass die Ware noch im Vorbehalts- oder Miteigentum des AN steht und dass die Forderung an den AN abgetreten ist.

 

12. Aufrechnung

Der AG darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen gegen den Zahlungsanspruch des AN aufrechnen. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die sich aus Ziffer 13 ergebenden Rechte des AG unberührt.

 

13. Gewährleistung

13.1. Der AN liefert gemäß der jeweiligen Produktbeschreibung auf der Website des Knüppel Onlineshops und gemäß einer etwa vereinbarten Spezifikation. Diese gilt als Beschaffenheitsvereinbarung. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter übernimmt der AN keine Haftung.

13.2. Nicht als Mangel gelten Abweichungen in Beschaffenheit, Stoffreinheit, Farbe und sonstigen Eigenschaften, sofern diese unvermeidlich sind. Es gelten hinsichtlich der Eigenschaften der Ware die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden branchenüblichen Normen, Standards und Regelwerke (insbesondere ISO-Normen, Farbstandards und DIN) in der jeweils gültigen Fassung. Für importierte Materialien gelten die entsprechenden Bestimmungen des jeweiligen Herstellerlandes.

13.3. Der AG kann bei begründeter Mängelrüge hinsichtlich noch nicht verarbeiteter oder verarbeiteter Ware nur Ersatzlieferung verlangen. Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung ist der AG berechtigt, zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

13.4. Der AG hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und, wenn sich ein offensichtlicher Mangel (Art, Menge, Qualität einschließlich Falsch- oder Minderlieferungen) zeigt, dem AN unverzüglich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Zeigt sich später ein Mangel, so ist dieser innerhalb von zwei Wochen ab Entdeckung schriftlich beim AN anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der AG die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung des AN für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.

13.5. Erfolgt die Lieferung an einen vom AG benannten Dritten, so hat der AG dafür Sorge zu tragen, dass dieser Dritte die Untersuchungspflichten in dem in Ziffer 13.4 bezeichneten Umfang und in dem dort benannten Zeitraum erfüllt und den AN oder AG über die festgestellten Mängel informiert.

13.6. Der AG ist verpflichtet, die Eignung der Ware für die beabsichtigte Verwendung selbst zu prüfen.

 

14. Verjährung

14.1. Die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- oder Rechtsmängeln beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. Ist eine Abnahme vereinbart, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

14.2. Handelt es sich bei der Ware allerdings um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung fünf Jahre ab Ablieferung. Unberührt bleiben auch gesetzliche Sonderregelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter, bei Arglist des AN und für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher.

14.3. Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des AG, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt.

 

15. Haftung

15.1. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet der AN auf Schadensersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der AN nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;

b) für Schäden aufgrund der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist die Haftung des AN jedoch auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Schaden begrenzt. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des AN.

15.2. Die sich aus Ziffer 15.1 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn dem AN Arglist vorwerfbar ist oder er eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Gleiches gilt für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.


16. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand

16.1. Diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen AG und AN unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (CISG) findet keine Anwendung.

16.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist das für den Firmensitz des AN zuständige Gericht. Dies gilt nicht, wenn der AG kein Vollkaufmann ist, es sei denn, er hat keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland. Der AN ist auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des AG zu erheben.

 

17. Textform/Salvatorische Klausel

17.1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Das gilt auch für dieses Textformerfordernis. Die Wirksamkeit von nachvertraglichen, mündlichen Nebenabreden, die nicht die Regelungen dieser AGB betreffen, wird durch dieses Erfordernis nicht berührt.

17.2. Kündigungs- und Rücktrittserklärungen, Mängelanzeigen und andere Erklärungen und Anzeigen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Hierbei ist zur Wahrung der Form ausreichend, dass die Übersendung mittels Telefax oder E-Mail erfolgt (§ 127 Abs. 2 BGB).

17.3. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit der AGB und des Vertrages als Ganzes nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung von Beginn der Unwirksamkeit bzw. Undurchführbarkeit an unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen durch eine wirtschaftlich möglichst gleichartige Bestimmung zu ersetzen. Gleiches gilt für Regelungslücken.

 

 

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